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Liebe Gäste,
ab heute, Freitag den 20. August 2021, gelten mal wieder gänzlich neue Regeln in Sachen Corona. Wir möchten diese Regeln aus der aktuellen Verordnung nochmal kurz zusammenfassen:
Außen bei uns im Biergarten:
- KEINE Maskenpflicht mehr
- für Sie nicht als Gäste
- aber auch für unsere Mitarbeiter nicht mehr…
- Ausnahme 1: sobald Sie in den Innenbereich gehen – z.B. auch zur Toilette – ist die Maske weiter Pflicht!
- Ausnahme 2: Buffets – bei Außen-Buffets wie unseren Steak- und Grillabenden machen wir von unserem Hausrecht gebrauch: Beim Gang zum Buffet sind die Hände weiter verpflichtend zu desinfizieren und eine Maske zu tragen (siehe unten).
- KEINE Kontaktdatenerfassung mehr
- KEINE Beschränkung bezüglich der Anzahl an Haushalten o.ä.
- KEINE Kontrolle ob Genesen, Getestet oder geimpft
- aber: wollen Sie z.B. wegen Regen den Tisch spontan nach Innen verlagern, gelten die folgenden Innenregeln!
Außerdem:
- den Einlass mit Platzzuweisung erhalten wir vorläufig auch im Biergarten
- primär zunächst wegen der noch reduzierten Tischanzahl mit den großen Abständen.
- Theoretisch lesen wir in der Verordnung, dass es im Außenbereich keine Abstandsregeln mehr gibt und wir auch die Anzahl der Tische massiv mit Mini-Abständen im cm-Bereich erhöhen könnten – aber ob sich das für nur sechs Wochen jetzt noch mal logistisch lohnt ist die Frage
- Abgesehen davon finden wir, dass das Einlass-Prinzip im Biergarten (und auch im Restaurant) selber mehr Ruhe gebracht hat und eigentlich gar nicht so schlecht ist – im Vergleich zu vorher wo Gäste unkontrolliert auf der Suche nach freien und nicht abgeräumten Tischen auf der Pirsch wuselten…
- Es gilt deshalb weiter: Am Einlass kurz warten – sie werden so schnell wie möglich abgeholt und zu einem freien und abgeräumten Tisch geleitet
- Bei Buffets (z.B. Steak- und Grillabend): Beim Gang zum Buffet sind die Hände weiter verpflichtend zu desinfizieren und eine Maske zu tragen.
- Bei größeren Gästezahlen behalten wir uns in der Startphase außerdem ein Aufrufen von Gästegruppen vor um größere Warteschlagen zu vermeiden
- aber wir machen das Aufrufen nicht mehr ganz so strikt Tischweise getrennt wie bislang (also auch 2 oder 3 kleinere Tische zusammen).
- nach der Startphase darf dann selber jederzeit zum Buffet gegangen werden – freiwilliges Abstandhalten und eigenmächtiges Beobachten wie voll es gerade ist macht aber dennoch natürlich Sinn, oder?
- dieser Punkt ist in der Verordnung eigentlich nicht geregelt – macht aus unserer Sicht aber dennoch einfach Sinn…
Innen bei uns im Restaurant:
- Weiterhin Maskenpflicht immer außerhalb des eigenen Tisches
- also beim Einlass und Verlassen unseres Restaurants
- beim Gang zur Toilette (gilt auch für Gäste aus dem Biergarten!)
- beim Gang zu einem Buffet
- gilt auch für alle unsere Mitarbeiter im Service mit Gästekontakt
- und nur kurz warum manche Sachen sind wie sie sind: Mitarbeiter ohne Gästekontakt, insbesondere in der Küche, sind komplett geimpft, genesen oder getestet und benötigen deshalb erst eine Maske im Restaurant-Bereich wenn sie nicht mehr unter sich in einer festen Gruppe sind (Ausnahme §3 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO).
- KEINE Kontaktdatenerfassung mehr
- KEINE Beschränkung bezüglich der Anzahl an Haushalten o.ä.
- Tischabstände müssen wir weiterhin einhalten
- wobei wir zusätzlich mobile Trennwände angeschafft haben um die Anzahl der Tische wieder ohne Abstände zu erhöhen
- deshalb und wegen der folgenden Auflage aus der Verordnung gibt es auch weiterhin den durch uns kontrollierten Einlass:
- Kontrolle beim Einlass ob Genesen, Getestet oder Geimpft.
- Tests sind 48 Stunden gültig
- Bei Impfungen gilt 2. Impfung + 14 Tage …
- bitte bereithalten: halten Sie Ihre Dokumente wie Impfausweis, Testnachweis u.a. in analoger oder digitaler Form (QR-Code) sowie einen passenden Lichtbildausweis beim Einlass bereit und unaufgefordert vor – um Verzögerungen für alle zu vermeiden
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Es ist der Schülerausweis ersatzweise vorzulegen – ohne Schülerausweis wäre dann theoretisch ein Test vorzulegen…
- Kinder bis zum Schuleintritt (ca. 6Jahre) sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt (§ 4 Abs. 6 CoronaSchVO).
Außerdem:
- Bei Buffets (z.B. größere Kaffeetafeln, Brunch): Beim Gang zum Buffet sind die Hände weiter verpflichtend zu desinfizieren und eine Maske zu tragen.
- Bei größeren Gästezahlen behalten wir uns in der Startphase außerdem ein Aufrufen von Gästegruppen vor um größere Warteschlagen zu vermeiden
- aber wir machen das Aufrufen nicht mehr ganz so strikt Tischweise getrennt wie bislang (also auch 2 oder 3 kleinere Tische zusammen).
- nach der Startphase darf dann selber jederzeit zum Buffet gegangen werden – freiwilliges Abstandhalten und eigenmächtiges Beobachten wie voll es gerade ist macht aber trotzdem natürlich Sinn, oder?
- dieser Punkt ist in der Verordnung eigentlich nicht geregelt – macht aus unserer Sicht aber dennoch einfach Sinn…
Abschließend noch der Hinweis: Unser festes Kern-Team ist bereits komplett durchgeimpft. Auch die meisten unserer Aushilfen sind bereits durchgeimpft. Wo dies nicht der Fall ist, werden diese vor Arbeitsbeginn durch Schnelltests regelmäßig getestet.
Wir hoffen damit die neue Verordnung nach besten Wissen und Gewissen umgesetzt zu haben. Und darüber hinaus für unsere aller Sicherheit weitestgehend pragmatische und nachvollziehbare Lösungen gefunden zu haben. Denn auch wenn viele bereits geimpft sind, wollen wir dennoch kein Corona bei uns verbreiten und Ihnen ein gutes Gefühl der Sicherheit vermitteln. Und natürlich wollen wir auch nicht selber trotz Impfung Corona bekommen. Da können wir doch wirklich alle gut drauf verzichten.
Für eventuelle noch offene Fragen steht Ihnen unser Service-Team natürlich gerne zur Verfügung.
Lea Rücker, Inhaberin + das ganze Team vom Haus-Zillertal
1 Comment
Sie machen das sehr gut. Wir haben uns ja für morgen mit 3 Personen angemeldet.. 12:30